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Gemeinsam ein wenig mehr Himmel auf Erden schaffen

Die St. Anna-Stiftung Ellwangen ist mit ihren Einrichtungen für alle Menschen da, die Hilfe benötigen.
Von der St. Anna-Klinik in Stuttgart mit ihrer Geburtsabteilung,gynäkologischer, augenärztlicher und chirurgischer Abteilung, dem Borromäum in Ellwangen für Kinder und Jugendliche mit einer guten außerschulischen Betreuung bis hin zu den Altenhilfeeinrichtungen in Bad Cannstatt, Bühlerzell, Stimpfach und in Ellwangen sorgen wir für Menschen in allen Altersstufen und Lebenslagen.
Die Anna-Schwestern, Franziskanerinnen von Ellwangen leben nach dem Evangelium und wirken bei den Menschen. Sie haben die verlässliche Grundlage für die Aufgaben der St. Anna-Stiftung am Nächsten geschaffen.
Ein wenig mehr Himmel auf Erden soll dafür sorgen, dass sich Menschen in Krankheit, Not und Alter ein bisschen mehr geborgen und beschützt fühlen. Niemand soll alleine gelassen werden, sondern Hilfe und Zuwendung erleben.

Bitte unterstützen Sie uns - schon eine kleine Spende kann viel bewirken!

Mit der Hilfe großzügiger Spender konnten wir beispielsweise Tablets für unsere Seniorenheime anschaffen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner während der Corona-Krise Kontakt zu ihren Lieben per Videoanruf halten können. Auch ein Chemotherapie-Zimmer für krebskranke Frauen sowie spezielle Anstellbettchen für Neugeborene in der St. Anna-Klinik haben wir aus Spendenmitteln finanziert.

Diese und weitere Projekte in unseren Einrichtungen bedürfen Ihrer Unterstützung.
Gern informieren und beraten wir Sie persönlich über unsere Spendenprojekte. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an kontakt@st-anna-stiftung-ellwangen.de

Zustiftungen und Spenden können steuerlich abgesetzt werden, denn die St. Anna-Stiftung ist als gemeinnützig, mildtätig und kirchlich anerkannt.

Unser Spendenkonto:

BW-Bank Stuttgart
IBAN DE52 6005 0101 0002 1912 23
BIC SOLADEST600

Gründungsgenehmigung durch:
Kultusministerium Stuttgart: Erlass Ki-0562.-20/1 v. 06.08.1999
Diözesanverwaltungsrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart: Erlass Nr. A 2084 v. 15.09.1999.